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Forschung - Projekt "Konstitutionalismus"
THEMA: Konstitutionalismus kirchlicher Wahlkollegien des Mittelalters
ZIEL: Wissenschaftliche Monographie (Habilitationsschrift)
BEARBEITER: Dr. Thomas Krüger
KURZBESCHREIBUNG: Kirchliche Monarchien des Mittelalters (z. B. das Papsttum, Erzbistümer, Bistümer, Abteien) waren in der Regel als Wahlmonarchien verfasst, wobei das Wahlrecht auf elitäre Gruppen beschränkt wurde. Diese Wählergruppen können im späteren Mittelalter auch als Wahlkollegien bezeichnet werden. Neben dem Wahlrecht beanspruchten sie auch weitere konstitutionelle Rechte, die durchaus den klassischen Parlaments- und Abgeordnetenrechte der neueren Verfassungsgeschichte entsprechen. Deshalb erscheint es berechtigt von einem oligarchischen Konstitutionalismus zu sprechen.
Das Forschungsprojekt nahm seinen Ausgang von Beobachtungen und Neuentdeckungen des Bearbeiters zum oligarchischen Konstitutionalismus des Kardinalkollegiums in der päpstlichen Monarchie des 15. Jahrhunderts. Die Kardinäle des 15. Jahrhunderts versuchten, ihrem Status und ihrer Mitwirkung an der päpstlichen Regierung insbesondere durch regelmäßige Wahlkapitulationen eine dauerhafte rechtliche Grundlage zu geben und darüber hinaus Kontrollmechanismen für eine effektive Beachtung ihrer Rechte einzuführen. Diese Forderungen wurden im Rahmen des Forschungsprojektes mit der politischen und sozialen Wirklichkeit am Papsthof konfrontiert und sowohl vergleichend (unter Berücksichtigung ausgewählter Hoch- und Erzstifte des Heiligen Römischen Reichs) als auch diachron eingeordnet.
Das Ergebnis dieses vergleichend diachronen Forschungsansatzes wird ein historischer Bogen sein, der von den Anfängen des benediktinischen Mönchtums bis hin zu den konstitutionellen Problemen am Vorabend der Reformation sein. Es soll ein Beitrag sein zur Entstehung und den Voraussetzungen landständischer Verfassungen und zur Vorgeschichte moderner Verfassungen, der jedoch von der Prämisse ausgeht, dass mittelalterliche Verfassungsgeschichte nicht in erster Linie die Geschichte von abstrakten Normen sein kann, sondern ein Aspekt der Sozial- und Kulturgeschichte. Bei der Quelleninterpretation findet das sonst oft vernachlässigte äußere Erscheinungsbild der überlieferten Originale eine besondere Beachtung, weil gerade darin auch Defizite, Fortschritte sowie auch Rückschritte der oligarchischen Mitbestimmung im Verlauf des Mittelalters manifest werden. Insofern kann auch ein Beitrag zu den Historischen Hilfswissenschaften, speziell zum Urkunden und Vertragswesen geleistet werden.
BEARBEITUNGSZUSTAND: fortgeschrittenes Buchmanuskript in Bearbeitung
FINANZIERUNG: Im Rahmen der Planstelle als Akademischer Rat a. Z.